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Zwei Brücken eines Fußweges über die Walluf sollen um 1850 durch den damaligen Besitzer des ehemaligen Köth''schen Hofes, J. F. Keßler, erbaut worden sein. Der Grundbesitz war belastet mit der Verbindlichkeit, „unterhalb des Gebücks eine steinerne Brücke zum Fahren und oberhalb des Gebücks eine desgleichen, jedoch nur für Fußgänger dienlich, zum öffentlichen Gebrauch aufzuführen." Aus Bruchstein gewölbte traditionelle Brückenform über den Wallufbach, Bestandteil der alten Fußwegverbindung entlang des Gebücks nach Oberwalluf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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