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Fabrik mit Wohnhäusern
Rheinische Maschinenfabrik Hartmann und Bender von 1897 an der Hauptstraße (früher Schiersteiner Straße) nördlich des Ortes. Unterhalb der Straße gelegene, langgestreckte Fabrikationshalle mit Satteldach und hochformatigen Fensteröffnungen. Davor an der Straße höhergelegener, quergestellter, eingeschossiger Kopfbau mit ziegelverblendeter Fassade und geschwungenem Mittelgiebel. Jüngerer kleiner Eingangsvorbau. Südlich der Fabrik in gleicher Flucht eine Reihe einheitlicher, jedoch im Detail variierter Einzel- und Doppelwohnhäuser um 1900 mit kleinen Gärten und Einfriedungen. Fabrik und Wohnbauten bilden eine städtebauliche Einheit am nordöstlichen Niederwallufer Ortseingang.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |