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Wegekreuz aus Sandstein, erneuert, modernes Relief, im Sockel die Jahreszahl "1847". Das Vorgängerkreuz ersetzte wiederum ein älteres Wegekreuz, dass im Eltviller Gemarkungsplan von 1751 an der Oberwallufer Gemarkungsgrenze den alten "Weeg von dem Steinheimer Hoff auff Neuendorff" kennzeichnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |