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Die Taunusstraße als zentrale Erschließung des Ortskerns fällt - im Gegensatz zur durch die Topographie des Burgfelsens geprägten Burgstraße - durch Geradlinigkeit und den einheitlichen Verlauf der Baufluchten auf. Es scheint sich um eine planmäßige Ortserweiterung nach Aufgabe der ehemaligen Befestigungsmauern zu handeln, vergleichbar der Idsteiner Stadterweiterung um 1700 und dürfte auf den Dorfbrand im Juli 1714 zurück zu führen sein. Aufgrund der Bebauung ist eine ähnliche zeitliche Einordnung anzunehmen (Taunusstr. 19: 1714, Burgstr. 1: 1715). Die Gesamtanlage umfasst eine Reihe von Hofreiten des 18. und frühen 19. Jh. Die abschließende nördliche Scheunenzeile ist teils unterbrochen, teils durch Neubauten ersetzt.
Einzelbauten: Taunusstraße 1, verputztes Fachwerkwohnhaus an der Gabelung Burgstraße, Bauinschrift: "WIR BAVEN HOCH VND FESTE VND SEIN DOCH FREMTE GESTEVND WO WIR EWIG SOLLTEN SEIN DA BAVEN WIR GAR WENICH EIN. GEORG PHILIPPVS GÖBELAO 1715". Verkleidete Fachwerkscheune mit freiliegender Giebelwand, wohlerhaltenes Tor in Originalaufhängung. Sturzbalken mit Schnitzprofil und Inschrift: "DIESE SCHEUER HAT ERBAUT GEORG LUDWIG LENE UND DESEN EHEFRAU ... ANNO 1801 DEN 7 MAI". Taunusstraße 7 zurückliegend, einfach verriegeltes Fachwerk, 18. Jh., Dachstuhl neu. Taunusstraße 11, Wohnhaus des 18. Jh. verputzt und verändert, jedoch originaler Dachstuhl unter jüngerem Dach und Nebengebäude des 18. Jh. erhalten. Taunusstraße 2, 4, 6, 8: Gruppe etwas jüngerer Bauten Ende 18./Anfang 19. Jh., spätere Veränderungen. Durch Traufstellung, Baulinie und Verputz des Fachwerks ergibt sich ein einheitliches Bild. Bei Nr. 6 und 8 Eingangstreppen erhalten. Scheune Taunusstraße 8 mit hervorragend geschnitztem Torbalken, Ende 18. Jh.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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