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Die Gesamtanlage umfasst den engeren Bereich der Burg, den Burgberg und die den Berg und die Siedlung Adolfseck umgebenden Wiesen (Flurbez. Weiherwiesen). Diese grün dargestellte Fläche zeichnet den ursprünglichen Verlauf der Aar nach. Zum Bau der Burg wurde der Gleithang im Westen durchstochen, um einen Halsgraben zu schaffen (heute Verlauf der Bundesstraße) und die Aar hindurch zu führen. Mittels eines Damms nördlich der Siedlung entstand ein Weiher, der einerseits zur Fischzucht, andererseits fortifikatorischen Zwecken diente. Mitte des 18. Jahrhunderts trockengelegt ging der Bereich in Grünlandnutzung über.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |