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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus, das auf das Jahr 1638 zurückgehen soll (erwähnt seit 1738, vielleicht im 18. Jh. zeitweise Standort der Synagoge, auch "Judenhaus" genannt). Das Obergeschossgefüge lässt auf eine Errichtung im 18. Jh. schließen, während das niedrige Erdgeschoss auf eine frühere Erbauung hinweist. 1938 erneuert. Traufseitig Profil an Schwelle und Rähm, Andreaskreuz; konstruktives Fachwerk, im Giebel durchkreuzte Raute. Erdgeschoss giebelseitig verputzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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