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Wohl noch in das 17. Jh. zurückgehendes kleines traufständiges Wohnhaus mit etwas jüngerer Überbauung des Hoftores. Die extrem niedrige Erdgeschosshöhe spricht für das hohe Alter des dreiachsigen Gebäudeteiles, der Anbau ist im Obergeschoss um ein halbes Geschoss nach oben versetzt. Unter Putz liegendes Fachwerk wohl größtenteils erhalten. Mit dem Nachbarhaus gleichen Typs (Nr. 110, abgebrochen 1993) Rest der historischen geschlossenen Zeilenbebauung an der Adolfstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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