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Zweigeschossiges verputztes Wohnhaus um 1878 in regelmäßig fünfachsiger Aufteilung der Fassade. Das fast die ganze Breite einnehmende Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel und in die Dachfläche greifenden Seitenteilen unterbricht die Traufe nur in der Mitte und wirkt wie ein drittes Geschoss. Die schlichte Bauzier beschränkt sich auf schmale Brettgesimse, Fenstergewände mit gerader Bekrönung in den oberen Geschossen, Traufenprofil mit Klötzchenfries sowie die Haustür mit Verglasung und Gitter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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