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In Hanglage nahe der alten Pfarrkirche. Wohnhaus der 2. Hälfte des 19. Jh. in abgewandeltem Schweizerhausstil. Zierfachwerk auf Massivsockel, gefaste Hölzer in kleinen und großen Andreaskreuzen angeordnet. Obergeschoss allseitig als früher offener Laubengang um eine Gefachbreite auf geschnitzten Streben vorkragend; nachträglich geschlossen mit regelmäßiger Fensterreihe und ornamentaler Verschieferung; Treppenaufgang. Flaches Satteldach, Gauben mit gesägter Verbretterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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