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Ehemalige Villa des Sanitätsrates Dr. Adolf Genth von 1866. Dreigeschossig mit Satteldach, dreiachsiger Mittelrisalit mit flachem Schildgiebel. Im Erdgeschoss geschlossener Vorbau, in den Obergeschossen offene Veranden in transparenter Eisenkonstruktion, seitlich verglast. Gliederung durch Putzlisenen und schmale horizontale Gurte, Traufe mit Klötzchenfries. Schlichter, feingliedriger Bau. Zwei symmetrisch angeordnete kleine Nebengebäude, Mauereinfriedung mit Gitter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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