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Nach Brand des Vorgängerbaues 1891 wurde hier ein "luxuriöses Caféhaus" eingerichtet. Über der Eingangstür Tafel "Erbaut im Jahre 1884". Originelle gründerzeitliche Fassade mit reichen, plastisch stark vortretenden Werksteinelementen. Zur Rheinstraße auffälliger Giebel in Renaissance-Formen; polygonaler Eckerker mit hohem Spitzhelm. Handwerklich hervorragender, detailreicher Fassadenschmuck, u. a. verschiedene Portraitköpfe in den Fenstergiebeln zur Brunnenstraße. Durch Lage und Baugestalt von großer städtebaulicher Prägnanz, leidet der Kopfbau heute unter seiner unglücklichen Umgebung mit direkt angrenzender Tiefgarageneinfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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