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Nach Brand 1880/81 neu erbaut am Ende der Zeile Rheinstraße/obere Brunnenstraße; früher Zur Stadt Darmstadt. Über vier erdgeschossigen Rundbogenöffnungen schlichte sechsachsige Putzfassade, sechs Gauben, vier mit Walmdach, die äußeren mit halbkreisförmigen Giebeln; abgetreppte Brandwände. Vor den Fenstern gusseiserne Gitter, im Erdgeschoss alte Sprossenteilung mit Kreismotiven und Buntverglasung. Städtebauliche Funktion als Abschluss der geschlossenen Bebauung am Kurpark.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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