Innenraum
Evangelische Kirche, Ansicht der Turmseite, Zeichnung Hoffmann, 1874
Goetheweg 1
Lade Kartenmaterial...
Rheingau-Taunus-Kreis
Bad Schwalbach
  • Goetheweg 1
Neuapostolische Kirche, ehemalige englische Kirche
Flur: 26
Flurstück: 298/2

Nachdem durch eine 1834 veröffentlichte Reisebeschreibung des Engländers Sir Francis Head die nassauischen Badeorte im englischsprachigen Raum zunehmend in Mode gekommen waren, entstand der Wunsch nach einer eigenen Kirche. 1867 stiftete die Amerikanerin Martha Lymann Henderson 10 000 Gulden für die Errichtung einer Kapelle zum Gedächtnis ihrer in Langenschwalbach verstorbenen Tochter. Nach einem Wettbewerb wurde der Bau 1868 nach Plänen des Wiesbadener Architekten Adolf Lade begonnen, konnte jedoch erst 1873, nach Beschaffung weiterer Finanzmittel aus Spenden anglo-amerikanischer Kurgäste, fortgesetzt und 1875 fertiggestellt werden. Die Planung nach Tod des Architekten Lade übernahm Philipp Hoffmann. 1957 erfolgte der Verkauf an die Neuapostolische Kirche.

Oberhalb des Kurhauses und des Kurparks gelegener Backsteinbau über kreuzförmigem Grundriss mit quadratischer Vierung. Die Gesamtforrn wirkt durch relativ kurze, breite Querschiffarme und den quadratischen, nur wenig höheren, durch ein stumpfes Zeltdach abgeschlossenen Frontturm gedrungen und unproportioniert; der ursprünglich höher geplante Turm kam wegen fehlender Mittel nicht zur Ausführung. Der massive Eindruck wird gemildert durch die gotisierende, feingliedrig-flächige Fassadenbehandlung mit Blendrahmen, Bogenfriesen und schmalhohen Lanzettfenstern in differenzierter Verwendung gelber und weniger roter Klinker sowie graugrünen Quarzits.

Im Inneren ist nach Modernisierung von der ursprünglichen Ausstattung und Dekoration fast nichts erhalten. Die hohe Sockelzone ist wie außen durch ein Brustgesims abgesetzt. Der Raumeindruck wird beherrscht durch die dominante Holzkonstruktion der Satteldächer mit auf Konsolen ruhenden spitzbogigen Gurtbögen, dazwischen kassettierte Deckenflächen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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