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An das Rotenburger Schlösschen unmittelbar anschließender ehemaliger Amtsbau des 17./18. Jh. 1866 Landratsamt, 1870 Katasteramt, 1886 Steuerkasse, 1919 Finanzamt, danach Wohnhaus. In drei Abschnitten errichteter langgestreckter Fachwerkbau auf Bruchsteinsockel, mit überbautem Hoftor. Älterer Mittelbau mit jüngeren Seitenflügeln unter durchgehendem Satteldach mit fünf kleinen Gauben. Gemauerte Freitreppe zum Mitteleingang, Türblatt des 18. Jh. Im Fachwerk einheitliche Brüstungszier aus geschwungenen, genasten Streben und zentralem Feuerbock, Profilierungen von Obergeschossschwelle und Balkenköpfen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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