1862
Zeichnung um 1956
Weinbrunnen, Foto 1890
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Rheingau-Taunus-Kreis
Bad Schwalbach
  • Brunnenstraße 20
  • Brunnenstraße 24
  • Brunnenstraße 22
  • Am Kurpark 1
Weinbrunnen
Flur: 29
Flurstück: 614/16

Der Weinbrunnen verdankt seinen Namen dem weinähnlich säuerlichen Geschmack seines Wassers, das zunächst hauptsächlich für die Trinkkur, ab 1800 auch für Bäder genutzt wurde. Besitzer war seit 1630 die Familie Zippel, die das erbliche Brunnenmeisteramt innehatte. Erst 1820 wurde der Brunnen mit Gebäuden und Rechten von der herzoglich-nassauischen Generaldomänen - Direktion erworben. Eine Brunnenüberdachung wurde um die Mitte des 19. Jh., ein Brunnenhaus mit Kolonnade in Eisenkonstruktion wenig später errichtet und bestand noch zu Anfang dieses Jh. Das heutige Brunnenhaus 1932, die zugehörige Wandelhalle 1951 - 56 nach Entwurf von Architekt Spieß im Staatsbaumt Bad Schwalbach erbaut Ausstattung innen: farbiger Gipsschnitt als Wanddekoration von Eberhard Schlotter, Brunnen von Wilhelm Knapp, Theke mit Mosaikbelag aus glasierten Keramikplatten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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