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Mehrere qualitätvolle, handwerklich und künstlerisch aufwändig gearbeitete Grabmäler des späten 19. und frühen 20. Jh. erinnern an Persönlichkeiten, deren Namen maßgeblich mit der Geschichte des Kurortes verbunden sind. Architektonische Grabmäler u.a. für Ernst Grebert (ohne Datum), Sanitätsrat Dr. Ferdinand Grebert (1840-1907) und Familie Herbster (1911) zeigen Jugendstileinflüsse. Einige kleinere Grabmäler ebenfalls von künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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