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1935/36 für den Notar zu Hofe erbaute kleine Villa, zeitweise auch Landratswohnung, in bevorzugter Lage am Rand des Kurparks. Konservativer Bau in barockem Formenkanon (im Volksmund „Schlösschen" genannt) unter Verwendung der traditionellen Materialien Putz, Sandstein und Schiefer. Verspielte Formen und handwerklich fein gearbeitete Details geben der streng axialsymmetrisch geordneten Fassade Leichtigkeit und Gediegenheit. Zugehörige Einfriedung mit Eisengitter erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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