Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kleiner Gartenpavillon aus Holz, ehemals zugehörig einem 1878 durch Sanitätsrat Dr. Carl Genth errichteten Wohnhaus, das 1960 niedergelegt und durch das Hotel Sonnenhof ersetzt wurde. Achteckig, über geschnitzten Konsolen ausladendes Dach auf Stützen, niedrige Brüstung aus gesägten Latten, ornamental durchbrochene Holzwerkteile. Einer der wenigen noch vorhandenen Zier- und Lustbauten, die als Elemente der Gartengestaltung zur eleganten Atmosphäre des Kurortes beitrugen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |