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Ehemalige Scheune des frühen 19. Jh., 1992 als Wohnhaus umgebaut. Unter Beibehaltung wesentlicher Fachwerkteile sowie der Gesamtproportionen der eingeschossigen, relativ niedrigen, direkt an der Rheingauer Straße gelegenen traufständigen Scheune (ehemals mit gemauertem Stallbereich) wurde die städtebauliche Situation gewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |