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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jh., verputzt. Stattliche Gebäudehöhe durch hohes Kellergeschoss, traufseitige Erschließung durch eine (erneuerte) zweiläufige Eingangstreppe. Im Erdgeschoss unmaßstäblich veränderte Fensterformate, im leicht vorkragenden Obergeschoss dagegen finden sich noch originale Fensteröffnungen. Hier ist möglicherweise ungestörtes Fachwerk erhalten. In zentraler Lage an der Ortsdurchfahrt ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil des Ortsbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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