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Ehemaliges Back- und/oder Feuerwehrgerätehaus in zentraler Lage unmittelbar am Fischbach. Kleiner eingeschossiger Fachwerkbau des 19. Jh. mit Kniestock und Satteldach. Tür mit Oberlicht. Giebelseitiger niedriger Anbau mit Pultdach und Toreinfahrt, hölzernes Tor. Als dörflicher Gemeinschaftsbau von ortsgeschichtlicher Bedeutung, trotz geringer Dimensionen städtebaulicher Wert als eigenständiger Bautyp.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |