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Scheune in Traufstellung an der Ortsdurchfahrt. In der dreiteiligen Fassade zeichnet sich die Nutzung ab: In der Mitte Einfahrt mit typischem geschnitzten Sturzbalken und (erneuertem) Tor des 19. Jh. (nicht mehr in originaler Aufhängung). Im Balken inschriftliches Baudatum 18.. (unleserlich). Links davon ein ungewöhnlicher Kellereingang, rechts der gemauerte Stall mit Segmentbogenöffnungen. Das Fachwerk mit dekorativer Hölzeranordnung steht in der Tradition des 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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