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Doppelhaushälfte eines giebelständigen Wohnhauses in Längsteilung mit traufseitiger Erschließung. Langgestreckte Gebäudeform mit kleinem Schopfwalm. Das einfache Fachwerk der 2. Hälfte des 18. Jh. aus dünnen und gekrümmten Hölzern ergibt durch die regelmäßige Anordnung der Mannfiguren mit K-Streben, ergänzt durch Diagonalen in den Brüstungsfeldern, ein harmonisches Bild. Niedriges Erdgeschoss ohne Halsriegel. Ungewöhnliche Gebäudeform mit Wirkung für das Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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