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Wohnhaus einer Hofreite aus der 1. Hälfte des 18. Jh. mit im 19. Jh. erneuerten Dachgeschoss. Das verputzte, wohl ungestörte Fachwerk vielleicht mit barocken Zierformen. Der traufseitige Eingang des dreizonigen Hauses ist noch erkennbar. Die westliche Giebelwand mit ornamentaler Verschieferung (bez. „1883 PF") bildet den optischen Abschluss des Kemeler Weges, die Traufseite ist der Hauptstraße zugewandt. Damit besitzt das Haus eine wesentliche städtebauliche Funktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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