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Doppelwohnhaus auf quadratischem Grundriss, Teilung in Firstrichtung (im Gegensatz zu Nachbargebäude Höhenstr. 2/4). Nach Dachstuhlerneuerung sind die Proportionen des auf das 18. Jh. zurückgehenden Hauses verändert. Dennoch ist das verputzte Fachwerk (bis auf massiv ersetzte Teile im Erdgeschoss) im wesentlichen erhalten, die Fensterstellung weitgehend original. Prägnanter Bau in der Ortsmitte bei der alten Schule. Das kleine Nebengebäude (ehem. Stall) wurde inzwischen entfernt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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