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Kleiner Fachwerkbau von 1730, freistehend im Schnittpunkt der beiden größeren Ortsstraßen. Aufwändig und fast überdimensioniert erscheint der hohe verschieferte Dachreiter mit doppelter geschweifter Haube, der auf eine schon frühere sakrale Nutzung des 1970-71 zur Kirche umgebauten Backhauses schließen läßt. An der östlichen Giebelseite kleiner, rechteckiger, vielleicht nachträglicher Anbau. Früher giebelseitiger Eingang. Das konstruktive Fachwerk mit geschosshohen Streben und Eckverstrebungen ohne Zierformen wirkt markant. Bei der Renovierung wurden neue Hölzer aufgesetzt. Beispiel eines dörflichen Bautyps mit Mehrfachnutzung bzw. Nutzungswandel, wie er besonders in kleinen Orten zu finden ist (vergl. Niedernhausen-Engenhahn).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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