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Auf quadratischem Grundriss errichtetes Fachwerkwohnhaus aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, an der Kreuzung Elgershäuser Straße/Prinzenstraße. In zwei Geschossen auf einem niedrigen Sandsteinsockel erstellte giebelständige Rähmbauweise mit einem umlaufenden profilierten Geschossüberstand. An allen vier Eckständern Verstrebung aus Dreiviertelstreben mit Kopfstreben und im Brüstungsbereich angesetzten Gegenstreben zu finden. Alle Fensteröffnungen sind an Originalposition erhalten.
Das in einer Ecksituation an der Einbiegung zur Prinzenstraße gelegene kleinmaßstäbliche Wohnhaus ist städtebaulich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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