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Neben dem Wohnhaus Hauptstraße 52 auf leicht abfallendem Gelände erbautes Backhaus. Bruchsteinbau mit straßenseitiger Erschließung und Walmdach. Nach Abbruch des Backhauses im Unterdorf schlossen sich die Hundstädter Bürger zu einer „Backhausgemeinschaft“ zusammen, um das im Oberdorf noch bestehende Gebäude zu retten und renovierten es umfassend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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