Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1905 im Auftrag des Frankfurter Geschäftsmannes Siegfried Lauer erbaute Villa des Historismus. Der dreigeschossige Bau auf nahezu quadratischem Grundriss mit lebhaft gestalteter, verschieferter Dachlandschaft mit geschweiftem Giebel, Gaupen und Zwerchhäusern. Die weiß verputzte Fassade mit bossiertem Sockel. Fenstergewände und Eckgurten aus Sandstein. Anklänge der Neorenaissance. Zur Gartenseite ein Erker mit aufgesetztem Austritt, dessen Geländer ebenfalls aus Sandstein mit gotisierenden Formen. Der umliegende Garten in seinen historischen Strukturen – insbesondere der original erhaltenen Wegeführung – zu großen Teilen überkommen. Auch das Plateau des ehemaligen Tennisplatzes ist noch erkennbar. Das als eines der ersten Häuser am Rande des Hardtberges errichtete Bauwerk blickt auf eine wechselhafte Geschichte. 1917 Verkauf an den aus Frankfurt stammenden jüdischen Bankier Wresch-ner. Aufgrund der exponierten Lage im März 1941 Ankauf des Hauses mit Gartengrundstück durch Prof. Linke als Außenstelle des meteorologischen Instituts der Universität Frankfurt. In diesem Zusammenhang Aufbau einer Plattform auf dem Dach zur Aufstellung meteorologischer Instrumente. Seit dieser Zeit auch partielle Vermietung von Wohnräumen, u.a. an Universitätspersonal. Nach Kriegsende kurzzeitig Nutzung einiger Zimmer als Säuglingsheim. Bis heute ist das Gebäude im Besitz der Universität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |