Eisenhammerweg 10, kath. Kirche
Eisenhammerweg 10, Innenraum
Eisenhammerweg 10, Innenraum, Blick zum Altar
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Eisenhammerweg 10
  • Borkenberg 19
Kath. Sankt Hedwig-Kirche
Flur: 41
Flurstück: 494/22, 494/24

Mit dem Zuzug katholischer, meist aus den ehemaligen ostdeutschen Reichsgebieten stammender Flüchtlinge und Aussiedler in den 1950er Jahren wuchs in Oberursel und den umliegenden Gemeinden der Bedarf an Wohn- und Andachtsräumen. Der Anlage neuer Siedlungskomplexe folgte die Errichtung neuer Gotteshäuser (z. B. auch St. Crutzen im nahe gelegenen Weißkirchen). Nach Gründung einer eigenständigen Kirchengemeinde 1960 wurden Gottesdienste zunächst im nahen Kindergarten der Muttergemeinde St. Ursula gehalten. 1963-66 Bau eines eigenen Gotteshauses nach den Plänen des Frankfurter Architekten Hein Günther auf dem Grundstück des ehem. Sensenwerkes im Nordosten der Stadt. Weihung 1966 zu Ehren der Heiligen Hedwig, Schutzpatronin Schlesiens. Parabelförmiges Kirchenschiff aus Ortbeton mit seitlich, durch einen kleinen Zwischenbau (mit Fensterbändern aus Antikglas, im Innern eine Seitenkapelle) angesetztem Turm. Die insgesamt zehn Lamellenschalen des einschiffigen Baus mit Kupferblech gedeckt, die Schmalseiten verglast. Zugang über die nördliche Schmalseite. Diese mit grauem Gussglas gitterförmig strukturierte Fassade geschmückt mit einer monumentalen, von einer bodentiefen Stahlkonstruktion getragenen, plastisch ausgearbeiteten Fensterrose aus Metallringen, darin spiralförmig blaue und weiße Glaseinsätze. Die südliche Schmalseite enthält als Abschluss des Altarraums ein monumentales, fast zwei Drittel der Wandfläche einnehmendes Glasfenster. Abstraktes Werk aus buntem Betonglas mit Bezeichnung „Feuerbahnen des Heiligen Geistes“. Fensterrose, Altarfenster und Glasgestaltung im Zwischenbau sind bedeutende Werke des Bad Nauheimer Künstlers Hermann Goepfert (Mitglied der Düsseldorfer Künstlergruppe ZERO). Ausführung Glaswerkstatt Hans Bernhard Gossel, Frankfurt. Der im Verhältnis zum Kirchenschiff gedrungen wirkende Turm (ebenfalls aus lamellenartig aufeinandergesetzten Betonbändern) mit abgerundeter Westfassade und Flachdach. Gestalterisch im Bereich der Glockenstube an der Ostfassade lamellenartige Struktur, an der Nordseite drei übereinanderliegende kreuzförmige Öffnungen. Für vier Glocken ausgelegter Glockenstuhl mit einer Glocke bestückt. Die Glocke, ehemals Leihgabe der Glockengießerei A. Bachert in Friedrichshall, seit 1987 durch Spende eines Gemeindemitglieds im Besitz der Kirche. In Übergangsform zwischen „Zuckerhut“ und gotischer Rippe gegossen, ist sie vermutlich ins späte 14. Jahrhundert zu datieren und damit eine der ältesten Glocken in der Diözese Limburg. Restaurierung 2003. Im Turminneren ansonsten drei Gemeinderäume. Direkt an dem sich leicht krümmenden Eisenhammerweg gelegen bildet der Turm einen städtebaulichen Akzent.

Innen zeittypisch klarer, nüchterner Raumeindruck. Die seitlichen Wandstrahler elegant hinter halbrunden Betonbändern and den ebenfalls betonsichtigen Wandlamellen versteckt. Altar und Ambo nach Plänen des Architekten Günther. Altarleuchter, Tabernakel und Taufbrunnen in der Seitenkapelle von Georg Probst, München. Das Altarkreuz wohl in Zusammenarbeit mit dem Oberurseler Künstler Georg Hieronymi in Anlehnung an die künstlerische Gestaltung der Kirche entworfen; Bronzekreuz mit teils farbigen Kristallsteinen und rückseitiger Beleuchtung. Im sonst schmucklosen Innenraum noch ein von der Eichendorffgilde gestiftetes Relief der Heiligen Hedwig vom aus Schlesien stammenden Bildhauer Erich Jaekel und eine Pieta von Eberhard Fiebig. Orgel aus der Frankfurter St. Antoniuskirche.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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