Hohemarkstraße 41
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Hohemarkstraße 41
Gewerbehalle
Flur: 92
Flurstück: 7541/8, 7541/9, 7542/5

1950 erbaute Gewerbehalle mit bemerkenswerter Dachkonstruktion nach Plänen des Architekten Hans Wassmer, Ober-Rosbach. Das Gebäude errichtet als Sägewerkshalle auf dem Betriebsgelände der Oberurseler Firma Heinrich Riegel und Co (Sägewerk und Zimmerei). Ersetzt einen abgebrannten Vorgängerbau, dessen erhaltene Fundamente beim Neubau ebenso Verwendung fanden, wie das in die alte Halle eingebaute Kesselhaus. Das aufgehende Umfassungsmauerwerk aus 38 cm starken Ziegelsteinen. Die bogenförmige Dachkonstruktion in der Art eines sogenannten Zollingerdaches (Zollbau-Lamellen-Dach) ausgeführt: Konstruktion aus Holzlamellen, die Dachhaut in 24 mm starker Nut- und Federschalung, darauf zwei Lagen Pappe. In der Mitte ein 5 m breites und 17 m langes, kittloses Oberlicht mit drei Lüftern. Verglasung mit Drahtglas. Schönes Beispiel für die vom Merseburger Stadtbaurat Friedrich Zollinger 1920 ursprünglich für den Wohnhausbau entwickelte holzsparende Konstruktionsmethode. Diese besonders ab 1955-70 (zum Teil auch im Stahlbau) vermehrt für Gebäude mit gewerblicher Nutzung verwendet, da sie ein stützenlose Überdachung mit großen Spannweiten erlaubt. Die Halle im Inneren heute im Zuge einer Umnutzung zur KFZ-Werkstatt umgebaut, die zum ehemaligen Firmenbetrieb gehörigen Nebengebäude großteils abgerissen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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