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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit zweifach vorkragender und daher in den Straßenraum ragender, auffallender Fassade. Ganz verputzt, mit relativ niedriger Erdgeschosshöhe. Wie einige der umgebenden Bauten möglicherweise um 1700 entstanden. Giebelseitig wahrscheinlich ungestörtes Fachwerk mit Zierformen erhalten, rückwärtig teilweise verändert. Als Bestandteil der ortsbildprägenden Zeile Südseite Rudolf-Dietz-Straße von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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