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Traufständiges Wohnhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zur ev. Pfarrkirche als Beginn des geschlossen bebauten Abschnittes der Rudolf-Dietz-Straße östlich der Kirche. Entstanden im 18. Jh., Fachwerk schlicht. Das Haus zeigt eine regelmäßige dreizonige Einteilung, früher wahrscheinlich mit Mitteleingang. Obergeschoss an beiden Traufseiten geringfügig vorspringend. Durch Ecklage am Kirchplatz wichtiges stadträumliches Element.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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