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Doppelwohnhaus und Doppelscheune. Am in der 2. Hälfte des 18. Jh. erbauten traufständigen Wohngebäude zeichnen sich die Einheiten durch den geringfügigen, der Neigung des Straßenzuges angepassten Niveauversprung ab. Westliche Giebelseite (zur Grabenstraße) ganz verschiefert, die übrige Fassade verputzt. Bei Nr. 14 Fensteröffnungen verändert. Die jüngeren Fachwerkscheunen in spiegelsymmetrischer Anordnung; Tore mit Korbbogensturz. Bautypologische und städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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