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Verputztes Fachwerkwohnhaus am Rand des Ortskernes. Breite, der platzartigen Straßenkreuzung zugewandte Giebelfront und schmalere Traufseite, dort geringer Geschossüberstand. Vielleicht erklärt sich die Firstrichtung aus einer - anstelle des heutigen modernen Anbaues - ehemals anschließenden Scheune. Die Fensterstellung weist auf intaktes Fachwerk der 2. Hälfte des 18. Jh. hin. Die markante Giebelfassade bildet den östlichen optischen Abschluss der Raiffeisenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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