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Östlich des Ortes an einem bewaldeten Hang gelegen. Das ca. 7600 qm umfassende und damit relativ große Gelände ohne Mauereinfriedung wird durch einen Holzzaun begrenzt. Der Friedhof diente auch für die jüdische Bevölkerung von Holzhausen a. d. Heide und Kemel als Begräbnisplatz. Es sind ca. 80-100 Gräber und Grabsteine, teilweise mit deutscher oder hebräischer Inschrift, aus dem 19. und 20. Jh. erhalten. Beerdigungen fanden bis 1936 statt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |