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Rheingau-Taunus-Kreis
Heidenrod
Martenroth
  • Rusterbachstraße 8
  • Zum Römerkastell 1
Flur: 1
Flurstück: 66/1, 66/2

Hofreite in dreiseitiger Anlage; Wohnhaus traufständig zurückgesetzt, Scheune und zwei kleinere Wirtschaftsbauten beidseitig im rechten Winkel anschließend. Ehemalige Einfriedungsmauer nur zwischen Scheune und Wohnhaus erhalten. Das dreizonige Fachwerkwohngebäude verputzt, im Giebel verschiefert, mit unmaßstäblichen neueren Fensteröffnungen; trotzdem sowohl in den Gesamtproportionen mit steilem schiefergedecktem Satteldach als wahrscheinlich auch in der Fachwerksubstanz weitgehend erhalten, vielleicht noch 17. Jh., nach anderer Quelle angebl. 16. Jh. Scheune des 18. Jh. mit wohlerhaltenem Fachwerk und giebelseitigem Schieferbehang. Wirtschaftsgebäude des 19. Jh., Fachwerk verputzt, Schieferdach. Altes Gehöft von einheitlicher Erscheinung in der Ortsmitte. Grundriss siehe Einleitung Seite 29.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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