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Kirchlai 3, 5, 6, 7
Pfarrgasse 1, 2, 3
Markante Situation am südlichen Ortseingang gegenüber der auf einem Felssporn erhöht gelegenen Pfarrkirche mit Kirchhof. An der von unterhalb des Kirchfelsens ansteigenden Straße ergibt die geschlossene Bebauung über geländeausgleichenden Sockel- und Böschungsmauern aus Bruchstein eine räumlich klar definierte Eingangssituation. Das um 1850 erbaute Pfarrhaus mit zugehöriger Scheune von 1700 sowie die anschließende Scheune Pfarrgasse 2 sind Elemente des historischen Ortsrandes. Das veränderte Haus Pfarrgasse 2 zeichnet sich durch eine qualitätvolle Haustür aus. Die Wohnbauten sind in ihrer unter Verkleidungen liegenden Fachwerksubstanz weitgehend erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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