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Schmales giebelständiges Wohngebäude mit hochliegendem, traufseitig über eine Treppe erschlossenem Erdgeschoss auf hohem, das abschüssige Gelände ausgleichendem Sockel. Das Fachwerk des späten 18. Jh. unter Putz, der Dachstuhl im 19. Jh. mit flacherer Dachneigung und Kniestock erneuert. Die Giebelverschieferung trägt das Datum 1855. Als Mittelbau einer geschlossenen Dreiergruppe ähnlicher Wohnhäuser den südlichen Ortseingang mit Sichtbeziehung zur Kirche prägend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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