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Auf hohem Kellergeschoss über das Straßenniveau erhobenes traufständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jh. Die Anordnung der Fenster und der Geschossvorsprung lassen den Schluss auf kaum gestörtes Fachwerk unter der Verkleidung bzw. Giebelverschieferung zu. Der straßenseitige, nach innen gezogene Eingang vermutlich nicht original, ursprünglich wohl Zugang vom Hof aus. Zugehörige Grundstückseinfriedung in Bruchsteinmauerwerk. Den südlichen Ortseingang markierender Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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