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Traufständiges Wohngebäude des 18. Jh. mit jüngerem eingeschossigen, einachsigen Anbau zur Ecke Pfarrgasse hin. Langgestreckte Gebäudeform auf gemauertem Bruchsteinsockel mit hohem verschiefertem Satteldach und zwei Gauben. Die Fachwerkwand vollständig durch neuere Verkleidung verdeckt, jedoch die Fensterordnung nur unwesentlich gestört. Zusammen mit dem gegenüberliegenden Haus Kirchlai 7 entsteht eine prägnante Eingangssituation am südlichen Ortsrand im Umfeld der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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