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Schmales Fachwerkwohnhaus des späten 17. Jahrhunderts mit zugehörigem Nebengebäude. Das Wohnhaus mit Satteldach giebelständig zur Straße ausgerichtet und im Obergeschoss und Giebelfeld fachwerksichtig mit schlichtem Fachwerkgefüge. Traufseitige Erschließung (Treppenzugang erneuert). Das zugehörige Nebengebäude ebenfalls partiell fachwerksichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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