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In der Ortsmitte freistehend auf einer Verkehrsinsel an der Einmündung Burgweg. Nach inschriftlicher Datierung 1738 errichtet, dürfte es sich um eines der ältesten dörflichen Backhäuser des Kreises handeln. In seiner altertümlichen Bauweise und Form unterscheidet es sich von den häufigeren Beispielen des 19. Jh. Fachwerk verputzt; an einen kleinen, fast quadratischen Raum mit Satteldach schließt sich der halbrunde Ofen an; dieser wird von einem aufgeständerten Satteldach überdeckt. Daraus ergibt sich ein gestaffelter zweiteiliger Baukörper. Reizvolles, individuelles Beispiel für diesen frühen Typ des Gemeinschaftsbaues.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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