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Kleines eingeschossiges Wohngebäude, Tagelöhner- oder Hirtenhaus, in Einzellage am südlichen Ortrand. Giebelwand in Sichtfachwerk, sonst verputzt; schiefergedecktes Satteldach. Rückwärtig abgeschleppter kleiner Anbau. Auffallend niedrige Trauf- und Brüstungshöhe. Entstanden um 1800, in der Substanz unverändert. Eines der wenigen erhaltenen Dokumente der auf Mindestanforderungen beschränkten Wohnsituation ärmerer Bevölkerungsgruppen; sozialgeschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |