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Freistehende Scheune eines am westlichen Ortsrand gelegenen Gehöfts mit parallel gestelltem Wohnhaus. Hoher Fachwerkbau mit durch die beidseitigen Schopfwalme ungewöhnlicher Dachform. Wandaufbau mit symmetrisch verteilten, leicht gebogenen Streben und höhenversetzten eingezapften kurzen Riegeln. Neben ausgemauerten Gefachen auch noch Lehmausstakungen vorhanden. Scheunentor mit neuzeitlicher Aufhängung, der Torsturz durch kurze Kopfbänder in den Ecken abgerundet. Daneben massiver Stallteil. Beispiel für die Entwicklung des Bautyps um 1800. Durch den hochgelegenen Standort dominanter Bau, Abfangung des Geländesprungs durch eine Bruchstein-Trockenmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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