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Zweigeschossiger Bau des frühen 19. Jh. Erdgeschoss aus Ziegelmauerwerk mit Segmentbogenfenster und -tür. Fachwerkobergeschoss giebelseitig verputzt. Schornstein ebenfalls in Ziegeln gemauert. Die Kombination von ebenerdiger Backstube und darüber angeordnetem Gemeinde- oder Ratssaal schlägt sich augenfällig in der Materialwahl und der daraus resultierenden optischen Zweiteilung nieder. Damit steht das Haus in der Tradition mehrfunktionaler Gemeinschaftsbauten in kleinen Orten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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