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Kleines, ehemals verputztes Fachwerkgebäude um 1800 in etwas abgesenkter Lage, daran anschließend niedrigerer, den Ofen enthaltender Bauteil in Bruchsteinmauerwerk. Es ergeben sich höhenversetzte Satteldächer (vgl. Heidenrod - Obermeilingen), dazwischen strebt dachturmartig der wiederhergestellte, hohe, stark bemessene Backsteinkamin mit pyramidenförmigem Aufsatz auf, durch den das bescheidene Gemeindebackhaus eine markante Gestalt erhält.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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