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Hofreite auf unregelmäßig umgrenzter Parzelle am Ortsrand. Das dreizonige, auf das 17./18. Jh. zurückgehende Fachwerkwohnhaus schließt die Hoffläche traufständig nach hinten ab. An der Schmalseite ist die höhere Scheune angefügt, ein niedriges verputztes Wirtschaftsgebäude schließt winkelförmig an, ein weiteres aus Fachwerk mit Giebelverschieferung grenzt den Hofraum zur Straße hin ab. Fachwerkfassade des Wohnhauses verputzt, Materialaustausch auch bei Dachdeckung und Fenstern. Trotzdem in der Substanz erhaltene Hofanlage als wesentlicher Bestandteil der historischen Ortsbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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