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Fachwerkwohnhaus des 18. Jh. mit breiter, vierachsiger Giebelfront und im 19. Jh. erneuertem Dachgeschoss. Kürzlich wiederhergestellt mit neuem Kunstschieferbehang bzw. Verputz. Östliche Traufwand freiliegend; gutes spätbarockes Fachwerk mit regelmäßigen Strebefiguren (ohne Kopfbänder) in beiden Geschossen; kein Halsriegel. Geringer Überstand, Obergeschossschwelle profiliert. Durch die erhöhte Lage in Nähe der Kirche bildet die Gruppe (mit Nr. 19) eine städtebaulich markante Situation.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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