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Wohlerhaltene Kleinhofreite am ehemaligen Ortsrand, Erbauungszeit um die Mitte des 18. Jh. Kleines zweizoniges Fachwerkwohnhaus, in Traufstellung von der Straße zurückliegend, mit versetzt anschließender verputzter Scheune. Aufgrund unveränderter Fensteröffnungen und eines Geschossvorsprungs kann auf gutes, vollständiges Fachwerk unter der Eternitverkleidung geschlossen werden. Eingang mit einläufiger Steintreppe und schmiedeeisernem Geländer um 1900.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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